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Sachverständiger nach § 1 der BauSVO vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
für Elektroanlagen, Notstromanlagen, Sicherheitsbeleuchtung, Brandmeldeanlagen, ELA- und Blitzschutzanlagen in Gebäuden besonderer Art und Nutzung und Prüfungen nach dem Baurecht, z. B. in Versammlungsstätten, Verkaufstätten oder Großgaragen.
Fachkraft für Arbeitssicherheit durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz
Nachweis der Ausbildung entsprechend § 3 der UVV "Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (VBG 122).
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