|
Prüfpflicht:
Die regelmäßige Prüfung von Alarmierungseinrichtungen bzw. Elektroakustischen Notfallwarnsystemen durch anerkannte Sachverständige ist in der VStättVO vorgeschrieben. Teilweise ist die Alarmierungseinrichtung Teil einer vorhandenen Brandmeldeanlage.
Risiko:
Eine ELA-Anlage ist wichtiger Bestandteil der Notfalleinrichtungen in Versammlungsstätten, Schulen oder Verkaufsstätten. Ihre ordnungsgemäße Funktion, auch bei Netzausfall, kann im Ernstfall Leben retten und Schaden begrenzen.
Versicherungsschutz:
siehe Elektroanlagen.
Stand der Technik:
Für Alarmierungsanlagen (ELA-Anlagen) gelten neben der DIN-VDE 0100 noch die DIN-VDE 0800, die DIN 14675 sowie die DIN-VDE 0828.
Empfehlung:
Für sicherheitsrelevante ELA-Anlagen empfehle ich auch bei Anlagen, die nicht per Verordnung sowieso regelmäßig zu prüfen sind, eine dreijährlich wiederkehrende Prüfung durch einen anerkannten Sachverständigen.
|