Amtlich anerkannter Sachverständiger

vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg nach §1 BauSVO

 

Elektroanlagen, Notstromanlagen, Sicherheitsbeleuchtung, Brandmeldeanlagen, Einbruchmeldeanlagen, ELA-Anlagen, Blitzschutzanlagen, Technischer Brandschutz, Sicherheitstechnische Einrichtungen, Elektrogutachten

 

 

Freistellungsbescheinigung

Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG)

 

Die aktuelle Bescheinigung des Finanzamtes Freiburg-Stadt liegt im Original vor. Eine Kopie kann hier als pdf-Datei heruntergeladen und ausgedruckt werden.

 

-> Download Freistellungsbescheinigung